• Möglichkeiten, die Parkgebühren zu entrichten

Möglichkeiten, die Parkgebühren zu entrichten


Die Gebühren für das Parken in der Kostenpflichtigen Parkzone gelten an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr.

Die Gebühr für das jeweilige Parken in der Kostenpflichtigen Parkzone ist unaufgefordert zu entrichten, unverzüglich, nachdem der Parkplatz belegt wurde:

  • am Parkautomaten:

  mit Münzen mit einem Wert von 10 Groschen bis 5 Złoty (der Parkautomat gibt kein Wechselgeld heraus)

  mit kontaktloser Geldkarte

mit dem System für mobile Zahlungen BLIK

  •  mit mobilem Gerät per App bzw. SMS

  •  mit dem Kauf eines Abonnements

Die Gebühr für nicht in Anspruch genommene Parkzeit wird nicht erstattet.

Die Mindestgebühr für das Parken beträgt 0,50 zł.

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