• Erklärung über die Zugänglichkeit der Website

Erklärung über die Zugänglichkeit der Website

Die Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław [Zarząd Dróg i Utrzymania Miasta we Wrocławiu] verpflichtet sich, die Zugänglichkeit ihrer Website gemäß den Bestimmungen des polnischen Gesetzes über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vom 4. April 2019 zu gewährleisten.

Die Zugänglichkeitserklärung betrifft die Website spp.zdium.wroc.pl.

Datum der Veröffentlichung der Website:   2019-02-08.

Datum der letzten größeren Aktualisierung:  2022-03-09.

 

Stand der digitalen Zugänglichkeit

Aufgrund der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen entspricht die Website teilweise dem polnischen Gesetz über die digitale Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen vom 4. April 2019.

 

Unzugängliche Elemente und Inhalte

  • Nicht alle Nicht-Text-Elemente (Grafiken, Bilder mit relevanten Informationen) haben einen alternativen Text oder Inhaltsbeschreibungen.
  • Nicht alle herunterladbaren Dateien (im .pdf-, .doc- und anderen Formaten) sind barrierefrei, d. h. sie sind nicht so strukturiert, dass sie sehbehinderten Personen das Lesen ermöglichen bzw. es handelt sich um Scans von Dokumenten. Es ist daher nicht möglich, sie mit unterstützenden Computerprogrammen zu lesen.
  • Einige der veröffentlichten Texte haben keine angemessene Überschriftenstruktur.
  • Nicht alle Tabellen haben Überschriften und Beschriftungen.
  • Wir haben kein Kontaktformular zur Verfügung gestellt, das mit Textbeschriftungen für die Felder versehen ist. Dies kann für Personen, die einen Bildschirmleser verwenden, problematisch sein. Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, indem Sie an unsere E-Mail-Adresse schreiben oder uns anrufen. Die Kontaktdaten werden unter der Registerkarte Kontakt zur Verfügung gestellt.
  • Veröffentlichte Filme haben keine Übersetzung in die polnische Gebärdensprache.

Inhalte, die aufgrund von Ausnahmen nicht in digitaler Form zugänglich sind:

  • Karten sind von der Verpflichtung der Zugänglichkeit ausgenommen.
  • Archivierte Inhalte, die nicht für aktuelle Aufgaben verwendet werden, sind von der Verpflichtung der Zugänglichkeit ausgenommen.
  • Filme, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Verpflichtung der Zugänglichkeit ausgenommen.
  • Dateien, die von anderen Stellen als die Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław erstellt und zur Veröffentlichung als Ausdrucke oder Scans eingereicht wurden, sind aufgrund des fehlenden Zugangs zu den Quelldaten nicht zugänglich.

Die Website der Gebührenpflichtigen Innerstädtischen Parkzone und der Gebührenpflichtigen Parkzone enthält:

  • eine Karte der Website, die den Zugang zu den Informationen auf den folgenden Unterseiten erleichtert,
  • folgende Zugänglichkeit-Tools stehen zur verfügung:
  • Änderung der Textgröße,
  • Kontrast der Elemente auf der Website,
  • Hervorhebung von Links,
  • Markierung von Links
  • Wahl der Schriftart.
  • auf der rechten Seite des Portals befinden sich Werkzeuge, die die Nutzung der Website erleichtern. Es handelt sich um ein gelbes Piktogramm mit einem schwarz-blauen Zeichen, das eine Person im Rollstuhl darstellt, sowie einem Auswahlzeichen.

Datum der Erstellung der Erklärung und die Methode zur Bewertung der digitalen Barrierefreiheit
Die Erklärung wurde überprüft und aktualisiert am: 2022-03-09

Die Erklärung wurde erstellt am: 2022-03-03.

Die Erklärung wurde auf der Grundlage einer Selbstbewertung erstellt, die von der Firma KBU Sp. z o.o. im Auftrag der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław durchgeführt wurde

 

Zusätzliche Informationen und Liste der Tastaturkürzel

Auf der Website können Standard-Tastaturkürzel benutzt werden.

Die gegenständliche Website wurde so gestaltet, dass sie von möglichst vielen Nutzern mit unterschiedlichen Betriebssystemen und Browsern frei genutzt werden kann. Für Sehbehinderte gibt es eine Textversion und eine Version mit größerem Kontrast. Auch die Textgröße der veröffentlichten Artikel kann geändert werden.

Neben der Maus kann die Website auch mit der Tastatur navigiert werden. Mit der „TAB“-Taste wird der Fokus auf die einzelnen Navigationsoptionen oder Links auf dem Bildschirm gesetzt. Mit der Tastenkombination „Umschalt+TAB“ wird der Fokus wieder auf das vorherige Navigationselement gesetzt. Durch das Drücken der Eingabetaste gelangt man zum ausgewählten Link. Mit den Pfeilen „nach unten“ und „nach oben“ kann man durch die Website blättern.

Im Internet Explorer kann man gemäß den Anweisungen des Browsers mit der Tastenkombination „Strg + Tab“ zwischen den Elementen wechseln.

 

Rückmeldungen und Kontaktinformationen

Jeder hat das Recht zu verlangen, dass die digitale Zugänglichkeit einer Website, einer mobilen Anwendung oder eines Teils davon gewährleistet wird. Es kann auch gefordert werden, dass die Informationen über einen alternative Zugangsart zur Verfügung gestellt werden, z. B. durch Vorlesen eines digital nicht zugänglichen Dokuments, Beschreibung des Inhalts eines Films ohne Audiobeschreibung usw.

 

Informationen über das Verfahren

Ausführliche Informationen über das Antrags- und Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website  Erklärung über die Zugänglichkeit der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław.

Die Anträge auf digitale Zugänglichkeit können u.a. auf folgende Art und Weise eingereicht werden:

Eine Antragsvorlage finden Sie HIER.

Jeder hat das Recht:

  • Anmerkungen zur Zugänglichkeit der digitalen Website oder eines ihrer Elemente machen,
  • einen Antrag auf digitale Zugänglichkeit der Website oder eines Teils der Website stellen,
  • zu beantragen, dass die nicht zugänglichen Informationen in einer anderen Form zur Verfügung gestellt werden.

Die Forderung muss Folgendes enthalten:

  • Kontaktdaten des Antragstellers,
  • Angabe der angeforderten Website oder des angeforderten Elements der Website,
  • Angabe einer geeigneten Form, in der die Informationen zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Forderung darauf gerichtet ist, dass eine nichtzugängliche Information in einer anderen Form zur Verfügung gestellt wird.

Die Bearbeitung des Antrags sollte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Ist es nicht möglich, innerhalb dieser Frist die Zugänglichkeit zu gewährleisten oder den Zugang in einer alternativen Form zu ermöglichen, sollte dies spätestens innerhalb von zwei Monaten nach dem Datum der Anzeige erfolgen. Wenn es nicht möglich ist, die digitale Zugänglichkeit zu gewährleisten, kann die öffentliche Einrichtung eine alternative Methode für den Zugang zu den Informationen vorschlagen. Weigert sich eine öffentliche Einrichtung, einem Antrag auf Zugänglichkeit oder einen alternativen Zugang zu den Informationen nachzukommen, kann der Antragsteller eine Beschwerde über die Bereitstellung der Zugänglichkeit einer digitalen Website, einer mobilen Anwendung oder eines Teils einer Website oder eines Teils einer mobilen Anwendung einreichen.

Die Nichteinhaltung dieser Fristen und die Weigerung, dem Antrag nachzukommen, können beim Präsidenten der Stadt Wrocław beanstandet werden:
50-141 Wrocław, pl. Nowy Targ 1-8
E-Mail: kum@um.wroc.pl
Tel. +48 71 777 77 77

Wenn das oben beschriebene Verfahren ausgeschöpft wurde, kann auch ein Antrag beim Beauftragten für Bürgerrechte gestellt werden
Link zur Website des Beauftragten für Bürgerrechte

 

 

Architektonische Zugänglichkeit

Ausführliche Informationen über die architektonische Zugänglichkeit des Kundendienstbüros der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław finden Sie unter Erklärung über die Zugänglichkeit der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław.

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