• Gebührenbefreite Fahrzeuge

Gebührenbefreite Fahrzeuge


Von der Pflicht, Gebühren für das Parken von Fahrzeugen in der Kostenpflichtigen Parkzone zu entrichten, sind folgende Fahrzeuge befreit:

  • dauerhaft gekennzeichnete Fahrzeuge der Stadtpolizei Wrocław
  • Motorräder
  • Fahrzeuge, die ausschließlich über einen Elektroantrieb verfügen

Das Recht, kostenlos in Zone B und C zu parken, haben auch folgende Fahrzeuge:

  • mit Hybridantrieb, deren CO22-Ausstoß 100g/km nicht überschreitet
  • mit Wasserstoffantrieb
  • mit Erdgasantrieb (CNG) bzw. mit Flüssigerdgasantrieb (LNG)
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