Von der Pflicht, Gebühren für das Parken von Fahrzeugen in der Kostenpflichtigen Parkzone zu entrichten, sind folgende Fahrzeuge befreit:
- dauerhaft gekennzeichnete Fahrzeuge der Stadtpolizei Wrocław
- Motorräder
- Fahrzeuge, die ausschließlich über einen Elektroantrieb verfügen
Das Recht, kostenlos in Zone B und C zu parken, haben auch folgende Fahrzeuge:
- mit Hybridantrieb, deren CO22-Ausstoß 100g/km nicht überschreitet
- mit Wasserstoffantrieb
- mit Erdgasantrieb (CNG) bzw. mit Flüssigerdgasantrieb (LNG)