• Für Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte


Zum kostenlosen Parken (Null-Gebührensatz) in der Gebührenpflichtigen Innerstädtischen Parkzone und Gebührenpflichtigen Parkzone in Wrocław sind folgende Personen berechtigt:

  • gehbehinderte Menschen mit schwerer bzw. mäßiger Behinderung (mit Ausweis, mit Code R bzw. N)
  • gesetzliche Vertreter bzw. Ehepartner der o.g. Personen mit Behinderungen
  • andere Personen, die die o.g. Person mit Behinderung befördern.

Als Dokument zur Bestätigung, dass das Fahrzeug von einer zum Null-Gebührensatz Parken berechtigten Person mit Behinderung genutzt wird, ist der Parkausweis „0“. Der Parkausweis „0” wird vergeben

  • In der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław [Zarząd Dróg i Utrzymania Miasta we Wrocławiu], ul. Długa 49, im Servicebüro
  • über den E-Shop unter https://wroclaw.e-abonamenty.pl/

Die Muster und Regeln für die Ausstellung der Parkausweise finden Sie HIER.

Personen mit Behinderungen, die über eine Parkkarte im Sinne von Art. 8 der polnischen Straßenverkehrsordnung vom 20. Juni 1997 (j.t. Dz.U.2023.1047) verfügen, sind berechtigt, Fahrzeuge nur auf den für Menschen mit Behinderungen reservierten Plätzen (wie Briefumschläge markiert) kostenlos zu parken.

Eine Liste der Behindertenparkplätze finden Sie HIER.

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