• Für Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte


Das Recht, kostenlos in der Kostenpflichtigen Parkzone Wrocław zu parken, stehen folgenden Personen zu:

  • gehbehinderten Schwerbehinderten, mit schwerer bzw. mäßiger Behinderung (mit Ausweis, mit Code R bzw. N)
  • gesetzlichen Vertretern bzw. Ehepartnern der o.g. Schwerbehinderten
  • anderen Personen, die die o.g. schwerbehinderte Person befördern.

Das Dokument, das bestätigt, dass das Fahrzeug von einer schwerbehinderten Person genutzt wird, die zum kostenlosen Parken berechtigt ist, ist der Parkausweis „0“.

Der Parkausweis „0” wird kostenfrei bei der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław [Zarząd Dróg i Utrzymania Miasta we Wrocławiu], ul. Długa 49, im Servicebüro (ehemalige Kasse) ausgegeben. Das Servicebüro ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr und am Mittwoch von 8:30 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Die Regeln für die Ausgabe von Kennungen finden Sie HIER.

Die Bedingungen für die Ausstellung der Parkausweise befinden sich HIER.

 

Behinderte Personen, die über eine Parkkarte im Sinne von Art. 8 der polnischen Straßenverkehrsordnung vom 20. Juni 1997 (GBl. von 2018, Ziffer 1990 mit spät. Änd.) verfügen, haben das Recht, kostenlos zu parken, ausschließlich auf Plätzen, die Behinderten vorbehalten sind (wie „Briefumschläge“ markiert).

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