Von der Entrichtung der Parkgebühren in der Gebührenpflichtigen Innerstädtischen Parkzone und Gebührenpflichtigen Parkzone sind folgende Fahrzeuge befreit:
- dauerhaft gekennzeichnete Fahrzeuge der Stadtpolizei Wrocław
- einspurige Fahrzeuge
- wasserstoffbetriebene Fahrzeuge
- Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge angegeben in art. 13 ust. 3 ustawy z dnia 21 marca 1985 r. o drogach publicznych (j.t.Dz. U. 2023.645)
- Benutzer der öffentlichen Straße gemäß art. 13 ust. 5 w/w ustawy o drogach publicznych
/li>
Die Berechtigung zur Nutzung der Nulltarifgebühr für das Parken in der Gebührenpflichtigen Parkzone haben folgende Fahrzeuge:
- Fahrzeuge mit Verbrennungs- und Elektroantrieb, deren CO2-Emissionen 100 g/km nicht überschreiten
- Fahrzeuge, die mit komprimiertem Erdgas (CNG) oder verflüssigtem Erdgas (LNG) betrieben werden
Der Nachweis für den Anspruch auf den Nulltarif ist der H- Parkausweis.
Der H- Parkausweis kann man erwerben:
- In der Straßenverwaltung und Straßeninstandhaltung Wrocław [Zarząd Dróg i Utrzymania Miasta we Wrocławiu], ul. Długa 49, im Servicebüro
- über den E-Shop unter https://wroclaw.e-abonamenty.pl/
- • Das Muster und die Regeln für die Ausstellung der H-Parkausweises finden Sie HIER